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FALLSTUDIE

Referenz „K“ – eine erfolgreiche Akquisitionder chinesischen B(…) Co., Ltd.

Hintergrund derTransaktion:
Klient B ist ein chinesischer Herstellerindustriell genutzter Maschinen zur Herstellung von Elektronikbauteilen.Zum Know-how-Transfer und zur Beschleunigung des Wachstums der Gesellschaft, beschloss das Management von B  ein deutsches Unternehmen (Wettbewerber) im Bereich Maschinenbau zu übernehmen.Ein deutscher M&A-Berater wurde mit der Übernahme des Falls beauftragt:

Kriterien des potenziellenZielunternehmens:
• EtabliertesUnternehmenimBereichMaschinenbau.
• Produkte, die B’s Produktpaletteergänzen.
• Mindestumsatz zwischen € 15-25Millionen(weniger bei eindeutig positivem Wachstumstrend).
• EBIT mindestens 7,0%.
• Hauptniederlassung in Deutschlandund erfolgreich im deutschen Markt.
• KeinUmstrukturierungsfall.

Meilensteine
1. ErsteVorauswahl von 184 potenziellenZielunternehmen
2. Tiefere Recherche zu 130 potenziellen Zielunternehmen
3. 102potenzielle Zielunternehmen wurden dem Klienten präsentiert (= Long List)
4. Bestimmung von 20Zielunternehmen zur Kontaktaufnahme durch M&A-Berater (= Short List)
5. Kontaktierung der 20Zielunternehmen perE-Mail oderTelefon
6. 12Unternehmen antworteten innerhalb der folgenden Tage, 8antworteten nicht
7. 8Erstmeetings (nur durch den M&A-Berater)
8. Folgemeetings auf Führungsebenemit5Zielunternehmen
9. WeitereMeetings und Gesprächemit4verbleibenden Zielunternehmen
10. Bewertung von und Verhandlungen mit 3verbleibenden Zielunternehmen
11. Meeting organisieren zwischen Klient B und den verbleibenden Zielunternehmen
12. Anwalt beauftragen, einen Vorschlag für den M&A-Plan und künftige Unternehmensstruktur zu machen
13. Unterzeichnung eines LOI mit dem am besten geeigneten 1 Zielunternehmen (= Firma K)
14. Due Diligence Plan erstellen
15. Anwalt und Steuerberater beauftragen, dem Due Diligence Team beizutreten. (Wir empfehlen dringend, nur solche Anwälte und Steuerberater zu wählen, die eine spezielle Haftpflicht-versicherung nachweisen, die Schäden abdeckt, die durch Pflichtverletzungen verursacht wurden).
16. Unterstützung für Klient B bei der Analyse und Hebung von Synergieeffekten der beabsichtigten Transaktion.
17. Organisation des abschließenden Meetings zwischen Klient B und dem Zielunternehmen K
18. Transaktion/Closing

F&A:

Was passiert, wenn Ihr doch keine passende Firma für uns finden könnt? Wenn nicht, bekommt die beauftragende Firma das Beratungshonorar zurück?
Das Beratungshonorar wird gezahlt für die Arbeitszeit der M&A-Consultants und ist unabhängig von einer späteren M&A-Transaktion.

Damit wird auch die Neutralität des M&A-Consultants gewährleistet. Stellt sich eine geplante Transaktion für den Mandanten als schädlich heraus, wird der M&A-Consultant davon abraten, da er nicht abhängig von der Erfolgsprovision ist. Gleichwohl stellt diese einen Großteil des Gewinns dar, sodass der Erfolgsfall im Sinne des Klienten und des M&A-Consultants angestrebt wird.

Ab welcher Phase muss die Beratung (Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw.) bezahlt werden?
Siehe Punkte 12 und 15: (Anwalt beauftragen, einen Vorschlag für den M&A-Plan und künftige Unternehmensstruktur zu machen; Anwalt und Steuerberater beauftragen, dem Due Diligence Team beizutreten.)

Was für eine Leistung bringt der M&A-Berater, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüferusw.? Wie viel kostet es?

 Übersicht
M&A-Berater
Leistungen: Vgl. Meilensteine, d.h. auch Recherche, mehrsprachige Korrespondenz, Koordinaiton und Supervision.
Vergütung: Wie jeweils im Service Contract vereinbart.
Rechtsanwalt
Begleitung der Transaktion, Berücksichtigung und Klärung komplexer und versteckter Rechtsfragen, die in M&A-Fällen auftauchen können.
Vergütung: 200 – 300 EUR/h; und abhängig vom Gegenstandswert.
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Due-Diligence des Zielunternehmens.
200 – 300 EUR/h; und entspricht cac. 2% der gesamten Transaktion

Die Kosten aller Leistungen werden ca. 10% der gesamten Transaktion entsprechen.